Sunny Sönke Lindner - Mediator (FH)

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Mehr zur Mediation

Der Weg ist ein Erkenntnisprozess auf der Basis einer offenen Kommunikation, unter Einbeziehung und Berücksichtigung emotionaler, empathischer Gegenständlichkeit, hin zu einer verständlichen, autonomen, wie für die Medianden akzeptablen neuen emotionalen zwischenmenschlichen Beziehungsebene.

Die Mediation findet nur im Bezug des Zivilrechtes ihre Anwendung und Zuständigkeit. Im Strafrecht schließt sie sich die Anwendung aus. Einzige Ausnahme, ist der Einsatz im Rahmen eines Täter - Opfer - Ausgleichs.

Die Mediation wird mit einem Mediationsvertrag zwischen den Parteien (Medianden und Mediator) eröffnet. Dieser enthält das Einverständnis der Medianden, die Art der Mediation, den Verweis auf Einhaltung von Verhaltensnormen, den ca. terminlichen Verfahrensverlauf, sofern verlangt, die Schweigepflicht aller Parteien und das Honorar für den MediatorIn.

Das Mediationsverfahren ist ein struktuiertes Verfahren über 5 Phasen. Das, soweit erforderlich, zur Ursachenfindung von Konflikten auch eine *(tiefen) - psychologische Arbeit einbezieht. Weiterhin bedient sie sich einer interdisziplinäre Zusammenarbeit (Einbeziehung weiterer Berufszweige, wie z.B. Psychologen, Anwälte, Gutachter usw.) zur Unterstützung im fachlichen Kontext.

   1.Phase: Vorgespräche (?) und Mediationsvertrag zwischen  MediatorIn und Medianden
   2.Phase: Themenbennung/ *Ursachen von Konflikten
   3.Phase: Interessens- und Bedürfnisfindung 
   4.Phase: Lösungswege, Lösungen/Ergebnisse
   5.Phase: Rechtsverbindliche  Mediationsvereinbarung, auf Nachhaltigkeit ausgelegt

Ein wichtiger Aspekt ist die Gleichheit der Medianden unter Berücksichtigung eines sozialen, geschlechtlichen, soziologischen, wie ethischen Kontextes.

Der MediatorIn, die ethische Prinzipien, seine Aufgaben, Fähigkeiten und Fertigkeiten benötigt keine juristische Ausbildung, die kann sogar im Ganzen auch hinderlich sein. Der Jurist ist seinem Mandanten verpflichtet! Der Mediator ist dem Verfahren verpflichtet! Rechtlich gesehen, hat er/sie sich an den guten Sitten des Rechts auszurichten und die Medianden haben natürlich die Möglichkeit (Pflichtempfehlung), sich Rechtsauskunft einzuholen.

Der MediatorIn als NichtjuristIn, ist von einer Rechtsberatung grundsätzlich ausgeschlossen (s. aber interdisziplinäre Zusammenarbeit). Er/Sie unterliegt einer moralischen aber keiner gesetzlichen Schweigepflicht (BRD). Diese kann/ sollte im Mediationsvertrag gesondert vereinbart werden.

Hat der Jurist hingegen ein Mediationsverfahren eröffnet, kann und darf dieser nicht mehr als Jurist seine Medianden beraten, bzw. ein Mandat ausführen. Die Mediation spricht auch nicht von Mandanten, sondern von Medianden, Konfliktionären oder Klienten.

Die Prinzipien der Mediation, als hohe moralische Instanz, wie Neutralität, Allparteilichkeit, Freiwilligkeit, Autonomie und Vertraulichkeit (Details s. Mediationsvertrag) sind bindend. Der MediatorIn sollte eine hohe sozialer Kompetenz und rechtliches Grundwissen, wie Fähigkeiten der Moderation, Techniken der Gesprächsführung und des guten Zuhörens besitzen. Er/Sie ist im Verfahren selbst der/die VerfahrenslenkerIn, -vermittlerIn, der aufmerksame Beobachter und Zuhörer.

Der MediatorIn hat die Ergebnisoffenheit des Verfahrens, die Informiertheit und Autonomie der Parteien, ständig im Blick zu haben. Auf die Selbstverantwortung, im Zusammenhang des Vorgenannten (Details s. Mediationsvertrag), ist immer wieder hinzuweisen. Er/ Sie kann die Mediation ebenso abbrechen, sofern vertragliche Aspekte verletzt werden oder wurden. Sofern dies vertraglich vereinbart wurde, könnte daraus auch ein Schadensersatzanspruch für ausgefallene Sitzungen entstehen.

Der Mediator sollte sich mit Selbstüberschätzung zurückhalten und seine Kompetenzen, wie die Grenzen einer Mediation immer selbstkritisch hinterfragen. Auch das Einbringen von Lösungsvorschlägen oder die Beratung, ist nicht Bestandteil des Mediationsverfahrens!

Den Abschluss des Verfahrens bildet die Mediationsvereinbarung. Allerdings sollten die Medianden sich darüber bewusst sein, dass unser Leben immer Veränderungen, also einem stetigen Wandel unterliegen wird. Die notarielle Beglaubigung unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit durch Beurkundung und bevorteilt somit den Kostenrahmen gegenüber einer anwaltlichen und gerichtlichen Gebührenordnung (s. dazu gesondert Wirtschaftsmediation und Familienmediation).

Was bleibt, ist die Erfahrung, was Verstehen und Verständigung aus unserm Leben machen können, wenn wir bewusst damit umgehen. „answer is always love“, so heißt ein Titel unter dem Link Inspirationen. Liebe, so wie sie zwischenmenschlich zu verstehen ist!

Das Ringen um Ergebnisse, die verständlich und akzeptabel sind, erweitert das Bewusstsein des Einzelnen. Wo unser Sein in all seiner Komplexität solch eine Wertschätzung erhält, werden das soziale Umfeld, unser Beruf, die Familie, unsere Sehnsüchte, Fantasien und Fähigkeiten, die Möglichkeiten einer bewussten Lebensführung, ihren Platz finden.

Der schnelle Weg für mehr Info!

+49 721 402 454 60, +49 176 999 826 29 oder sunnysl@dermediatorauskarlsruhe.de