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Der Jurist ist seinem Mandanten verpflichtet! Der Mediator ist dem Verfahren verpflichtet! Rechtlich gesehen, hat er/sie sich an den guten Sitten des Rechts auszurichten und die Medianden haben natürlich die Möglichkeit (Pflichtempfehlung), sich Rechtsauskunft einzuholen. | Der Jurist ist seinem Mandanten verpflichtet! Der Mediator ist dem Verfahren verpflichtet! Rechtlich gesehen, hat er/sie sich an den guten Sitten des Rechts auszurichten und die Medianden haben natürlich die Möglichkeit (Pflichtempfehlung), sich Rechtsauskunft einzuholen. | ||
- | Der MediatorIn als NichtjuristIn, ist von einer Rechtsberatung grundsätzlich ausgeschlossen (s. aber interdisziplinäre Zusammenarbeit).{{ :monkey-236861_640_2_schweigen.jpg?direct&100|}} Er/Sie unterliegt einer moralischen aber keiner gesetzlichen(gültig für BRD) Schweigepflicht. Diese kann/ sollte im Mediationsvertrag gesondert vereinbart werden. | + | Der MediatorIn als NichtjuristIn, ist von einer Rechtsberatung grundsätzlich ausgeschlossen (s. aber interdisziplinäre Zusammenarbeit).{{ :monkey-236861_640_2_schweigen.jpg?direct&100|}} Er/Sie unterliegt einer moralischen aber keiner gesetzlichen Schweigepflicht (BRD). Diese kann/ sollte im Mediationsvertrag gesondert vereinbart werden. |
Hat der Jurist hingegen ein Mediationsverfahren eröffnet, kann und darf dieser nicht mehr als Jurist seine Medianden beraten, bzw. ein Mandat ausführen. Die Mediation spricht auch nicht von Mandanten, sondern von Medianden, Konfliktionären oder Klienten. | Hat der Jurist hingegen ein Mediationsverfahren eröffnet, kann und darf dieser nicht mehr als Jurist seine Medianden beraten, bzw. ein Mandat ausführen. Die Mediation spricht auch nicht von Mandanten, sondern von Medianden, Konfliktionären oder Klienten. | ||
- | __Die Prinzipien__ der Mediation, als hohe moralische Instanz, wie **Neutralität, Allparteilichkeit, Freiwilligkeit, Autonomie und Vertraulichkeit** (Details s. Mediationsvertrag) sind bindend. Der MediatorIn sollte eine hohe sozialer Kompetenz und rechtliches Grundwissen, wie Fähigkeiten der Moderation, Techniken der Gesprächsführung und des guten Zuhörens besitzen. Er/Sie ist im Verfahren selbst der/die VerfahrenslenkerIn, -vermittlerIn, der aufmerksame Beobachter und Zuhörer. | + | **Die Prinzipien** der Mediation, als hohe moralische Instanz, wie **Neutralität, Allparteilichkeit, Freiwilligkeit, Autonomie und Vertraulichkeit** (Details s. Mediationsvertrag) sind bindend. Der MediatorIn sollte eine hohe sozialer Kompetenz und rechtliches Grundwissen, wie Fähigkeiten der Moderation, Techniken der Gesprächsführung und des guten Zuhörens besitzen. Er/Sie ist im Verfahren selbst der/die VerfahrenslenkerIn, -vermittlerIn, der aufmerksame Beobachter und Zuhörer. |
Der MediatorIn hat die Ergebnisoffenheit des Verfahrens, die **Informiertheit und Autonomie** der Parteien, ständig im Blick zu haben. Auf die Selbstverantwortung, im Zusammenhang des Vorgenannten (Details s. Mediationsvertrag), ist immer wieder hinzuweisen. Er/ Sie kann die Mediation ebenso abbrechen, sofern vertragliche Aspekte verletzt werden oder wurden. Sofern dies vertraglich vereinbart wurde, könnte daraus auch ein Schadensersatzanspruch für ausgefallene Sitzungen entstehen. | Der MediatorIn hat die Ergebnisoffenheit des Verfahrens, die **Informiertheit und Autonomie** der Parteien, ständig im Blick zu haben. Auf die Selbstverantwortung, im Zusammenhang des Vorgenannten (Details s. Mediationsvertrag), ist immer wieder hinzuweisen. Er/ Sie kann die Mediation ebenso abbrechen, sofern vertragliche Aspekte verletzt werden oder wurden. Sofern dies vertraglich vereinbart wurde, könnte daraus auch ein Schadensersatzanspruch für ausgefallene Sitzungen entstehen. |