Sunny Sönke Lindner - Mediator (FH)

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
weitere_erklaerungen_zur_mediation [2016/01/26 05:03]
slindner
weitere_erklaerungen_zur_mediation [2016/12/01 09:21]
slindner
Zeile 21: Zeile 21:
 Der Jurist ist seinem Mandanten verpflichtet! Der Mediator ist dem Verfahren verpflichtet! Rechtlich gesehen, hat er/sie sich an den guten Sitten des Rechts auszurichten und die Medianden haben natürlich die Möglichkeit (Pflichtempfehlung),​ sich Rechtsauskunft einzuholen. Der Jurist ist seinem Mandanten verpflichtet! Der Mediator ist dem Verfahren verpflichtet! Rechtlich gesehen, hat er/sie sich an den guten Sitten des Rechts auszurichten und die Medianden haben natürlich die Möglichkeit (Pflichtempfehlung),​ sich Rechtsauskunft einzuholen.
  
- Der MediatorIn als NichtjuristIn,​ ist von einer Rechtsberatung grundsätzlich ausgeschlossen (s. aber interdisziplinäre Zusammenarbeit).{{ :​monkey-236861_640_2_schweigen.jpg?​direct&​100|}} Er/Sie unterliegt einer moralischen aber keiner gesetzlichen(gültig für BRD) Schweigepflicht. Diese kann/ sollte im Mediationsvertrag ​ gesondert vereinbart werden.+ Der MediatorIn als NichtjuristIn,​ ist von einer Rechtsberatung grundsätzlich ausgeschlossen (s. aber interdisziplinäre Zusammenarbeit).{{ :​monkey-236861_640_2_schweigen.jpg?​direct&​100|}} Er/Sie unterliegt einer moralischen aber keiner gesetzlichen ​Schweigepflicht ​(BRD). Diese kann/ sollte im Mediationsvertrag ​ gesondert vereinbart werden.
  
 Hat der Jurist hingegen ein Mediationsverfahren eröffnet, kann und darf dieser nicht mehr als Jurist seine Medianden beraten, bzw. ein Mandat ausführen. Die Mediation spricht auch nicht von Mandanten, sondern von  Medianden, Konfliktionären oder  Klienten. Hat der Jurist hingegen ein Mediationsverfahren eröffnet, kann und darf dieser nicht mehr als Jurist seine Medianden beraten, bzw. ein Mandat ausführen. Die Mediation spricht auch nicht von Mandanten, sondern von  Medianden, Konfliktionären oder  Klienten.
  
-__Die Prinzipien__ ​der Mediation, als hohe moralische Instanz, wie **Neutralität,​ Allparteilichkeit,​ Freiwilligkeit,​ Autonomie und Vertraulichkeit** (Details s. Mediationsvertrag) sind bindend. Der MediatorIn sollte eine  hohe sozialer Kompetenz ​ und rechtliches Grundwissen,​ wie Fähigkeiten der Moderation, ​ Techniken der Gesprächsführung und des guten Zuhörens besitzen. Er/Sie ist im Verfahren selbst der/die VerfahrenslenkerIn,​ -vermittlerIn,​ der aufmerksame Beobachter und Zuhörer.+**Die Prinzipien** ​der Mediation, als hohe moralische Instanz, wie **Neutralität,​ Allparteilichkeit,​ Freiwilligkeit,​ Autonomie und Vertraulichkeit** (Details s. Mediationsvertrag) sind bindend. Der MediatorIn sollte eine  hohe sozialer Kompetenz ​ und rechtliches Grundwissen,​ wie Fähigkeiten der Moderation, ​ Techniken der Gesprächsführung und des guten Zuhörens besitzen. Er/Sie ist im Verfahren selbst der/die VerfahrenslenkerIn,​ -vermittlerIn,​ der aufmerksame Beobachter und Zuhörer.
  
 Der MediatorIn hat die Ergebnisoffenheit des Verfahrens, die **Informiertheit und Autonomie** der Parteien, ständig im Blick zu haben. Auf die Selbstverantwortung,​ im Zusammenhang des Vorgenannten (Details s. Mediationsvertrag),​ ist immer wieder hinzuweisen. Er/ Sie kann  die Mediation ebenso abbrechen, sofern vertragliche Aspekte verletzt werden oder  wurden. ​ Sofern ​ dies vertraglich vereinbart wurde, ​ könnte daraus auch ein Schadensersatzanspruch für ausgefallene Sitzungen entstehen.  ​ Der MediatorIn hat die Ergebnisoffenheit des Verfahrens, die **Informiertheit und Autonomie** der Parteien, ständig im Blick zu haben. Auf die Selbstverantwortung,​ im Zusammenhang des Vorgenannten (Details s. Mediationsvertrag),​ ist immer wieder hinzuweisen. Er/ Sie kann  die Mediation ebenso abbrechen, sofern vertragliche Aspekte verletzt werden oder  wurden. ​ Sofern ​ dies vertraglich vereinbart wurde, ​ könnte daraus auch ein Schadensersatzanspruch für ausgefallene Sitzungen entstehen.  ​