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Der Jurist ist seinem Mandanten verpflichtet! Der Mediator ist dem Verfahren verpflichtet! Rechtlich gesehen, hat er/sie sich an den guten Sitten des Rechts auszurichten und die Medianden haben natürlich die Möglichkeit (Pflichtempfehlung), sich Rechtsauskunft einzuholen. | Der Jurist ist seinem Mandanten verpflichtet! Der Mediator ist dem Verfahren verpflichtet! Rechtlich gesehen, hat er/sie sich an den guten Sitten des Rechts auszurichten und die Medianden haben natürlich die Möglichkeit (Pflichtempfehlung), sich Rechtsauskunft einzuholen. | ||
- | Der MediatorIn als NichtjuristIn, ist von einer Rechtsberatung grundsätzlich ausgeschlossen (s. aber interdisziplinäre Zusammenarbeit).{{ :monkey-236861_640_2_schweigen.jpg?direct&100|}} Er/Sie unterliegt einer moralischen aber keiner gesetzlichen(gültig für BRD) Schweigepflicht. Diese kann/ sollte im Mediationsvertrag gesondert vereinbart werden. | + | Der MediatorIn als NichtjuristIn, ist von einer Rechtsberatung grundsätzlich ausgeschlossen (s. aber interdisziplinäre Zusammenarbeit).{{ :monkey-236861_640_2_schweigen.jpg?direct&100|}} Er/Sie unterliegt einer moralischen aber keiner gesetzlichen Schweigepflicht (BRD). Diese kann/ sollte im Mediationsvertrag gesondert vereinbart werden. |
Hat der Jurist hingegen ein Mediationsverfahren eröffnet, kann und darf dieser nicht mehr als Jurist seine Medianden beraten, bzw. ein Mandat ausführen. Die Mediation spricht auch nicht von Mandanten, sondern von Medianden, Konfliktionären oder Klienten. | Hat der Jurist hingegen ein Mediationsverfahren eröffnet, kann und darf dieser nicht mehr als Jurist seine Medianden beraten, bzw. ein Mandat ausführen. Die Mediation spricht auch nicht von Mandanten, sondern von Medianden, Konfliktionären oder Klienten. |