Sunny Sönke Lindner - Mediator (FH)

Familien - Mediation, der Weg vom Schrecken mit Ende!

Die Familie als kleinste Zelle in der gesellschaftlichen Ordnung und die grundsätzliche Gleichheit der Medianden, wie die Pflicht und das Recht der Eltern zur Obhut ihrer Kinder, stehen dabei im Vordergrund. Ungleich schwerer ist dabei sicherlich ein Verfahren, sind Kinder Mitbetroffene. Benutzt als Mittel zur Machtverstärkung, -durchsetzung, wie aus materiellen Hintergründen, verkommt der Begriff „Kindeswohl“ zur Plattitüde. Gegenseitige Diskreditierung erfüllen den Tatbestand egoistischer Sichtweisen und Forderungen. Der Egoismus setzt die Empathie außer Kraft. Das Mandat verpflichtet zum Absolutismus. Der Zweck heiligt die Mittel. Es ist erlaubt, was nicht verboten ist. Juristisch und justizial, steht Recht vor Ethik und Moral. Ethik, Moral und Sitte, haben ihre Reputation auf dem Schlachtfeld der Trennung und Scheidung allzu oft verloren. In dieser Mühle der Fremdprägung gefangen, reiben sich die Eltern auf. Die einst persönliche Entscheidung zum „JA“ aus Liebe, der Wunsch und die Freude auf Kinder, gestützt noch im christlichen Kontext, verkommen auf der Mülldeponie der Geschichte. Nichts war mehr gut, nichts war mehr schön und Schuld ist immer der Andere. Verlierer auf diesem Weg sind alle. Die Mediation beschreitet einen anderen Weg, ein anderes Ziel. Das wichtigste Ziel! Es gibt keine Verlierer, sondern nur Gewinner. Dabei geht es nicht um Rang und Platz, sondern um den gefühlten Gewinn. I feel good, weil wir aus der Situation das beste gemacht haben. Die Trennung ist eine Seite. Wie wir gesamt damit umgehen, um uns weiterhin verwirklichen zu können, eine ganz andere. Letztendlich findet das seinen Niederschlag und seine Bedeutung im Kindeswohl.

Was den Begriff des Kindeswohls betrifft, „so muss man sich doch nicht wirklich extra dumm stellen und so tun, als sei völlig unklar und unbestimmt, um was es da gehe. Jeder durchschnittlich intelligente Mensch im westlichen Kulturkreis hat eine unmittelbare Vorstellung, was mit Kindeswohl gemeint ist. Das schon deshalb, weil jeder selbst Kindheit erlebt und erfahren hat und weil Wohlergehen eine erlebnismäßige, jedem Menschen zugängliche und mehr oder minder vertraute Erfahrung ist“.

Quellenhinweis: Kindeswohl - Kriterien - Deutschland -, Autor : Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel, Erlangen, Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie

350 tausend Paare sollen sich pro Jahr trennen. Stimmt das, muss man sich um die Zukunft der Familie wirklich sorgen. Bewiesen ist längst, dass die Exzesse des Rosenkriegs Ihre Kinder mit in ihre spätere Beziehung übernehmen. Das Dilemma unterliegt somit einem ständigen Kreislauf! Mit gravierenden negativen soziologischen und sozialen Auswirkungen. Ein Großteil meiner Klient(en)Innen, spreche ich sie darauf an, bestätigen dies. Selten wollen sie sich offen erinnern, wie sie selbst gelitten haben. Nicht unter der Trennung, die früher oder später angenommen wurde. Aber über die Art und Weise des Umgangs der Eltern miteinander.

Die Vorteile der Mediation sprechen für sich:

  • Gerechtigkeit und Gleichheit durch Selbstbestimmung
  • Verstehen durch Verständigung
  • Einvernehmen über das Ergebnis
  • Offene Kommunikation
  • Sorgen, Einwände, Interessen und Bedürfnisse offen ansprechen
  • Wege zur Nachhaltigkeit erkennen
  • Freiraum zur Selbstentwicklung schaffen
  • Selbstbestimmung und Freiheit erleben
  • Interessen und Bedürfnisse der Kinder einschließen
  • Mitbestimmung zu erfahren, Verantwortung übernehmen
  • Kindern die Sicherheit geben, dass Eltern, auch über die Trennung hinaus, auch ihre Eltern bleiben
  • Ansprechpartner und Vorbild zu sein
  • Kindern die Liebe geben zu können, die sie so sehr in dieser schwierigen Phase benötigen
  • Ein gutes Gefühl zu haben, das Richtige zu tun, auf dem richtigen Weg zu sein
  • Einen inneren Frieden für die Eltern, die Kinder und die Allgemeinheit
  • Wer sich für die Mediation entscheidet spart (viel) Geld und hat dazu noch ein nachhaltigeres Ergebnis!

Im Sorge-, Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsrecht besteht keine Anwaltspflicht. Die Parteien könnten sich auch selbst vor Gericht vertreten. Die Gerichte tun sich allerdings in der Regel sehr schwer damit. „A“, aus Gründen der Rechtsunkenntnis und „B“, der Schärfe der Konflikte wegen, negieren sie dies in Gänze. Täuschend ist ebenso die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Innerhalb einer Frist von 4 Jahren können die Gerichte, bei geänderten (verbesserten) sozialen Lebensumständen der Parteien, die Gerichtsgebühren nachfordern. Im geringsten Fall liegt dieser Betrag dann so um die 1.400,00 €. Die Zahlung ist dann eine Pflichtzahlung. Haben die Parteien nun immer wieder laufende Gerichtsverfahren, kann das einen ziemlichen (Ein) Griff in den privaten Geldbeutel nach Jahren bedeuten. Es ist eine Ermessensfrage, die nur den Elternteilen, wie später den jugendlichen oder erwachsenen Kindern obliegt, in welchem Umfang die Kosteneinsparung sich widerspiegelt. Eine der kostengünstigsten Lösungen, ohne nachfolgende finanzielle Überraschungen, erkläre ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Der Erfolg und das Glück der Triangulierung Mutter - Kind -Vater, bezieht sich dabei aber nicht nur auf das Materielle, sondern verteilt sich auf die Gesamtheit zwischenmenschlicher Belange, trotz Trennung. Die Entscheidung dafür liegt allerdings in Ihrer Hand!

+49 721 4024 54 60; +49 176 999 826 29; sunnysl@dermediatorauskarlsruhe.de * www.sgipt.org/forpsy/kw_krit0.htm, Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische Psycholgie, Bereich Familienrecht, und hier speziell zum Thema: