GG Präambel Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied………..dem Frieden der Welt zu dienen……..
GG 1/1 Die Menschenwürde ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist eine Verpflichtung (A) aller staatlichen Gewalt.
GG 1/3 Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
GG 3/1 Alle Menschen sind vor dem Gesetzt gleich.
GG 3/2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.