Sunny Sönke Lindner - Mediator (FH)

Gesetzesgrundlage

GG Präambel Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied………..dem Frieden der Welt zu dienen……..

GG 1/1 Die Menschenwürde ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist eine Verpflichtung (A) aller staatlichen Gewalt.

GG 1/3 Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

GG 3/1 Alle Menschen sind vor dem Gesetzt gleich.

GG 3/2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf